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Unterricht, Stundenplan, Nachmittagsangebot

 

Da sich unsere Schule der ganzheitlichen Förderung ihrer Schüler verschrieben hat, legen wir Wert auf individuelle Freiräume der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag. Daher findet der Pflichtunterricht im Wesentlichen vormittags statt und erstreckt sich darüber hinaus auf möglichst wenige Nachmittage. Die fünften Klassen haben keinen Nachmittagsunterricht. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und ist bis 13.20 Uhr in sechs Unterrichtsstunden á 45 Minuten eingeteilt, wobei die ersten beiden Stunden stets eine Doppelstundeneinheit bilden.

 

 

Generell wird versucht, möglichst viele Doppelstunden in den Stundenplan zu integrieren. Demgemäß reduziert sich die Fächeranzahl eines Schultages, wodurch die Schülerinnen und Schüler zum einen nachmittags mehr Zeit gewinnen, da sie sich auf weniger Fächer vorbereiten müssen. Zum anderen bieten sich im Unterricht größere Zeitfenster, in denen intensiv und konzentriert an einem Thema gearbeitet werden kann. Von der ersten bis zur sechsten findet für die Unter- und Mittelstufe garantiert Unterricht statt, Randstunden fallen nicht aus, sodass die Schüler verlässliche Schulzeiten haben.

Im Nachmittagsbereich bieten wir Förderunterricht in Sprachen und Mathematik sowie fachgebundene Hausaufgabenbetreuung an. Hier können die Schülerinnen und Schüler Unterstützung finden und sich individuell weiterentwickeln. Ergänzungsstunden bieten die Möglichkeit der individuellen Auseinandersetzung und Vertiefung des Unterrichtsstoffs. Sie stehen in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik zur Verfügung und sind in den Vormittagsunterricht der Klassen fünf bis neun integriert. Die Ergänzungsstunden werden ausschließlich von den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern erteilt. Des Weiteren gibt es im Nachmittagsbereich unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften, die den vielfältigen Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden und Möglichkeiten zur Verwirklichung bieten. Darüber hinaus stehen die oben genannten Förderstunden und Betreuungsangebote wie die Öffnung der Bibliothek und des Selbstlernzentrums bis 15.45 Uhr sowie das Projekt „Schüler helfen Schülern“ zur Verfügung.

Stundentafel G9

(Stand SJ. 2021/22)

Stundentafel G8 (auslaufend)

Klasse | Fach56789S I
Fach
D4 +1 [1]4443 + 119 + 2
Gesellschaftsw.18
Ge2226
Ek222/../26
Pk2226
M4 + 14443 + 119 + 2
Naturwissensch.20
Bi22./22/.8
Ch2226
Ph2226
E4 + 1 [2]443 + 13 + 118 + 3
2. Fremdsprache/443314
Künstl. Bereich14
Ku22  ./2 || 2/. [3]./2 || 2/../2 || 2/.7
Mu22./2 || 2/../2 || 2/../2 || 2/.7
Rel2222210
Sp3442215
Wahlpflicht///3 /3 (+1) [4]3 /3 (+1)6 /8
Förderunterricht/AG1113
Wochenstunden3032333335163
  • [1] Regelstunden + Ergänzungsstunde (auch bei M und E)
  • [2] Epochenunterricht: 2 Std. im ersten, Null im zweiten Halbjahr (ggfs. umgekehrt)
  • [3] Epochenunterricht in beiden Reihenfolgen möglich
  • [4] 3 Stunden für BI/CH, IF, BEE; 4 Stunden für F

Hausaufgabenkonzept am Huma (Stand 21.08.2022)

 

 

1.       Hausaufgaben:

a) sollen die individuelle Förderung unterstützen

b) dienen dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden

c) erwachsen aus dem Unterricht und führen wieder zu ihm zurück

d) berücksichtigen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler, sowie besondere

Belastungen in Klassenarbeitsphasen,

(e) müssen von Schülerinnen und Schülern selbstständig ohne fremde Hilfe erledigt werden können – bezogen auf den einzelnen Tag in folgenden Arbeitszeiten:

(i) Klassen 5 bis 7: bis zu 60 Minuten

(ii) Klassen 8 bis 10: bis zu 75 Minuten

f) verlängern, ersetzen oder kompensieren nicht den Fachunterricht

g) disziplinieren nicht die Schülerinnen und Schüler.

 

2.       Kontingentierung von HA-Zeiten:

Unter Berücksichtigung des Nachmittagsunterrichts sollen in der Regel folgende Richtwerte für die Verteilung der HA-Kontingente gelten:

a) 5. und 6. Klasse: 70 Minuten je HF (D, M, E) pro Woche; 90 Minuten für NF

b) 7. und 8. Klasse: 60 Minuten je HF (D, M, E, WPI); 60 Minuten für NF

c) 9. und 10. Klasse: 45 Minuten je HF (D, M, E, WPI); 45 Minuten für NF

d) Zur Vorbereitung von Klassenarbeiten und zur Vertiefung in den Nebenfächern können diese Kontingente auch nach Absprache verschoben werden.

e) Maßnahmen zur individuellen Förderung (gezieltes Arbeiten an Stärken / Schwächen, Erwerb fehlender Kompetenzen etc.) fallen nicht unter das HA-Zeitkontingent. Wenn möglich können für solche Maßnahmen auch die Ergänzungsstunden genutzt werden.

f) Das Lernen von Vokabeln und die Vorbereitung auf Klassenarbeiten gelten als Lernzeiten und fallen daher auch nicht unter das HA-Zeitkontingent.

 

3.       Aufgeben von Hausaufgaben:

a) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen, welches ein Kalendarium und den Stundenplan beinhalten muss.

b) Vor Ende der Stunde werden die HA schriftlich mitgeteilt und von den SuS ins HA-Heft und von der Lehrkraft ins Klassenbuch geschrieben. Zusätzlich wird die Bearbeitungszeit für einen „durchschnittlichen“ Schüler notiert. Die HA werden für den Tag notiert, für den sie vorliegen müssen.

c) Zur Information von erkrankten SuS werden HA-Paten ernannt. Hier besteht eine beidseitige Verantwortung. Der erkrankte Schüler muss sich über zu erledigende Aufgaben informieren, der Patenschüler muss das dementsprechende Material und die korrekten Informationen bereithalten.

 

4.       Kontrolle, Würdigung, Besprechung:

a) Das Anfertigen der HA wird kontrolliert.

b) HA werden grundsätzlich im Unterricht besprochen.

c) Bei mehrfach nicht gemachten HA werden die Eltern schriftlich informiert, eine Kopie des Schreibens geht in die Akte des Schülers, eine weitere Kopie an den Klassenlehrer.

d) SuS sind verpflichtet, nicht verstandene HA zu melden, damit diese vom Lehrer im Unterricht noch mal besprochen und erklärt werden können. Bei nicht verstandenen HA muss ein entsprechender Ansatz des Schülers vorliegen, der belegt, dass zumindest versucht wurde, die Aufgaben zu erledigen.

 

5.       Regelungen zu den Nebenfächern:

a) Aufgrund des geringen Zeitbudgets werden in Nebenfächern in der Regel keine umfangreichen schriftlichen HA aufgegeben. Ausnahmen sollen mit den Kollegen abgesprochen werden.

b) Im Rahmen des vorhandenen Zeitkontingents, welches über das HA-Heft zu überprüfen ist, sind HA in Nebenfächern in jedem Fall zulässig.

 

6.       Referate, Präsentationen, Langzeitprojekte:

a) Sofern Referate oder andere Langzeitaufgaben im häuslichen Rahmen zu erledigen sind, müssen sowohl der Termin als auch der zu erwartende zeitliche Aufwand im HA-Heft festgehalten werden. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass der vorgegebene zeitliche Rahmen nicht überschritten wird.

b) Individuelle Zusatzleistungen in Form von Referaten o.ä. fallen nicht unter das Zeitkontingent für HA

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