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Wissenswertes für Eltern

Alles im Blick.

 

Das HUMA legt großen Wert auf ein gemeinsames Miteinander mit den Eltern und den Erziehungsberechtigen im schulischen Alltag. Hier finden Sie nähere Informationen zum alltäglichen Ablauf an unserer Schule sowie wichtige Möglichkeiten der Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens.

Krankheitsfall

Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht oder an Schulveranstaltungen teilnehmen können, rufen Sie bitte am Morgen des Krankheitstages zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr das Sekretariat der Schule an. Manche Krankheiten sind meldepflichtig. Informieren Sie daher umgehend das Sekretariat, falls Ihr Kind an einer solchen Krankheit erkrankt ist. Eine Übersicht darüber, welche Krankheiten genau meldepflichtig sind, finden Sie unten im nächsten Abschnitt.

Sobald Ihr Kind das HUMA wieder besuchen kann, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung bzw. eine ärztliche Bescheinigung mit, welche bzw. welches Ihr Kind beim Klassenlehrer abgibt.

Wenn Ihr Kind im Laufe des Schulalltags erkrankt (Klasse 5-9), soll es sich mit der Bitte nach Hause gehen zu dürfen an den gerade unterrichtenden Lehrer bzw. in der Pause an den Lehrer der nächsten Unterrichtsstunde wenden. Anschließend soll es sich im Sekretariat abmelden. Die Sekretärinnen rufen die Erziehungsberechtigten an und klären ab, wie das kranke Kind nach Hause kommt. Kinder der fünften und sechsten Klassen müssen grundsätzlich in der Schule abgeholt werden. Für diesen Tag erhalten Sie ein Abmeldeformular, dieses muss mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten an einen Klassenlehrer zurückgegeben werden, sobald Ihr Kind wieder in der Schule ist. Es dient gleichzeitig zur Entschuldigung Ihres Kindes für den Tag, an dem es sich abgemeldet hat. Damit wir Sie als Erziehungsberechtigte im Fall von Krankheit bzw. eines Unfalls zuverlässig erreichen können, ist es äußerst wichtig, dass Sie uns bei Änderungen der Telefonnummer, Adressen etc. schnellstmöglich informieren.

Fehlt Ihr Kind über einen längeren Zeitraum, müssen Sie eine schriftliche Entschuldigung oder eine ärztliche Bescheinigung beim Klassenlehrer abgeben. Sollten dabei Tage unmittelbar vor oder nach den Ferien bzw. langen Wochenenden betroffen sein, benötigt die Schule ein Attest.

Das Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe entnehmen Sie dem Formular „Allgemeine Hinweise zum Oberstufenentschuldigungsverfahren“

Auch im Krankheitsfall ist Ihr Kind verpflichtet, Schul- und Hausaufgaben zu machen bzw. in angemessener Zeit nachzuarbeiten. In der Unter- bzw. Mittelstufe haben wir dazu ein Hausaufgaben-Paten-System installiert.

Infektiöse Krankheiten / Kopfläuse / Übersicht Meldepflicht

Bei Verdacht auf infektiöse Krankheiten (Scharlach, Windpocken, Mumps, Masern, Keuchhusten, Röteln etc.) oder auf Kopfläuse o.Ä. informieren Sie bitte umgehend die Schule, indem Sie umgehend im Sekretariat Bescheid geben. Bei diesen Krankheiten besteht Meldepflicht.

Eine Liste von meldepflichtigen Erkrankungen wird Ihnen auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung  ausgeteilt. Sie finden diese auch auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Mönchengladbach oder hier:

Beurlaubungen

Bei vorhersehbaren Verhinderungen des Schulbesuchs müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Für bis zu drei Tage kann eine Beurlaubung beim Klassenlehrer bzw. bei der Stufenleitung beantragt werden. Für mehr als drei Tage sowie Tage vor oder nach den langen Wochenenden bzw. Ferien kann nur der Schulleiter die Beurlaubung aussprechen. In der Regel werden diese Anträge allerdings nicht genehmigt. Auch für geplante Arztbesuche muss beim Klassenlehrer eine Beurlaubung für den Arztbesuch beantragt werden.

Elternberatung: Elternsprechtag und Sprechstunden

Nach dem Quartalsende findet Anfang Dezember ein Elternsprechtag statt. Der zweite Elternsprechtag wird auf Anfang Mai nach Versand der Monita terminiert. Elternsprechtage finden in der Regel freitags von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Zusätzlich bieten wir einen Elternsprechtag für die Fünftklässler bei den Hauptfach- und Klassenlehrern Ende November in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr an.

Außerhalb der Sprechtage stehen die Lehrer nach vorheriger Anmeldung in wöchentlichen Sprechstunden zur Beratung zur Verfügung. Termine vereinbaren Sie entweder über das Sekretariat oder per E-Mail mit dem Kollegen.

Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern

Einer der Grundsätze zur Mitwirkung in der Schule ist im Schulgesetz NRW fest verankert:

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule.“

Am HUMA geht die Elternarbeit weit über die gesetzlich vorgesehene Mitarbeit hinaus. Das ausgesprochen große Engagement unserer Eltern spielt eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung des Schullebens. Die HUMA-Eltern arbeiten aktiv an zahlreichen Schulprojekten mit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Alltagsgestaltung sowie zur Qualitätsverbesserung des täglichen Schullebens, z.B. in den folgenden Bereichen:

Initiative

Ansprechpartner

Das gesunde Biofrühstück

Frau Otten

E-Mail

Das Selbstlernzentrum

Herr Syring

E-Mail

Das Musical

Herr Nagels

E-Mail

Der Eltern-Lehrer-Ehemaligen-Chor

Herr Knappmeyer

E-Mail

Die Schulhof-AG

Frau Abeln

E-Mail

Bücher-Check am Schuljahresende

Herr Syring

E-Mail

Beratung von Eltern am Tag der offenen Tür

Frau Holzapfel

E-Mail

Die Elternarbeit am HUMA ist geprägt von offener, kontinuierlicher Kommunikation und wertschätzendem Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten.

Schulpflegschaftsvorsitzende:

Matina Bußmann

Stellvertreterin:

Sabine Wienands

Weitere Vertreterinnen und Vertreter der Schulpflegschaft in der Schulkonferenz:

Anja Grollich
Julia Stiegen
Mareen Winterhoff
Simone Kölling

 

Informationen zur Schulmitwirkung:

https://www.le-gymnasien-nrw.de

 

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft dient der intensiven Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Hierzu gehören neben Informationen und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule auch die unterrichtliche und erzieherische Arbeit in der Klasse. So können hier viele Themenbereiche in den Fokus gerückt werden: Hausaufgaben und damit verbundene Regularien, Leistungsüberprüfungen/Modalitäten der Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln, Erziehungsschwierigkeiten, Austausch über eventuelle Klassenausflugsziele.

Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres eine/n Vorsitzende/n und Stellvertreter/in. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Bei zwei oder mehr Kindern in einer Klasse haben die Eltern entsprechend zwei oder mehr Stimmen.

 

Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Jahrgangsstufenpflegschaft dient der intensiven Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Hierzu gehören neben Informationen und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule auch die unterrichtliche und erzieherische Arbeit in der Jahrgangsstufe. So können hier viele Themenbereiche analog zu den Klassenpflegschaften diskutiert werden.

Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres entsprechend der Anzahl der Schüler eine festgelegte Anzahl von Elternvertretern. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme. Bei zwei oder mehr Kindern in einer Jahrgangsstufe haben die Eltern entsprechend zwei oder mehr Stimmen.

 

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie aus den von den Jahrgangsstufen gewählten Vorsitzenden und Vertretern zusammen. Die Stellvertreter sowie vom Schülerrat gewählten Schüler ab Klasse 7 können beratend an den Entscheidungen bzw. Sitzungen teilnehmen. Gleiches gilt für die Schulleitung. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreter/innen.

Zentrale Aufgabe der Schulpflegschaft ist es, die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen zu wählen. Die Schulpflegschaft vertritt außerdem die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät darüber hinaus über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. In diesem Zusammenhang kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

Insgesamt ist die Schulpflegschaft ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.

 

Fachkonferenzen

Fachkonferenzen finden in der Regel ein- bis zweimal pro Schuljahr statt. Mitglieder der Fachkonferenzen sind die Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder dieses unterrichten. Je zwei Vertretungen der Eltern und Schüler können pro Fach als Mitglieder mit beratender Stimme an den Fachkonferenzen teilnehmen.

Im Rahmen der Fachkonferenzen wird u.a. über die Anschaffung neuer Lehrwerke diskutiert, über Curricula und Leistungskonzepte abgestimmt, so dass Sie als Eltern hier einen tieferen Blick in einzelne Fächer und Schulbereiche erhalten.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Die Schulkonferenz kann außerdem Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Die Schulkonferenz besteht bei Schulen mit mehr als 500 Schülern aus 18 Mitgliedern. Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrer, Eltern und Schüler im Verhältnis „1 zu 1 zu 1“, also jeweils 6 Lehrer, 6 Elternteile, 6 Schüler. Nur bei Stimmgleichheit hat die Schulleitung Stimmrecht.

 

Mitwirken und Mithelfen im Förderverein

Eine weitere Möglichkeit am Schulleben teilzunehmen ist ein Eintritt in den Förderverein der Schule „Vereinigung der Förderer, ehemaligen Schüler und Freunde des Stiftischen Humanistischen Gymnasiums Mönchengladbach“ oder in den „Verein für Betreuung und Förderung am Stiftischen Humanistischen Gymnasium“.

Sonstige Informationen

Versicherungsschutz

Schülerinnen und Schüler sind auf dem Weg zur Schule und zu Schulveranstaltungen, während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. Jeder Schulunfall muss umgehend dem Sekretariat gemeldet werden. Dies gilt auch für die Zeit des Betriebspraktikums in der EF.

 

Informationen zum Schwimmunterricht

Am HUMA findet in den Jahrgangsstufen 6 und 7 Schwimmunterricht statt. Die zentralen Informationen hierzu finden Sie in folgendem Dokument:

Für Fragen zum Schwimmunterricht, die darüber hinausgehen, ist Herr Eckhardt Ansprechpartner:

 

Herr Eckhardt

E-Mail

Schließfächer

Am HUMA kann Ihr Kind ein Schließfach der Firma AstraDirekt mieten. Hier finden Sie weitere Informationen:

 

 

Bildung und Teilhabe

Nähere Informationen zu dieser Unterstützung für bedürftige Familien und die entsprechenden Anträge erhalten Sie im Sekretariat der Schule.

 

Lehrmitteleigenanteil

Eine Übersicht über die Verteilung der aktuellen Lehrmitteleigenanteile findet sich hier:

Ansprechpartner für Fragen zum Lehrmitteleigenanteil:

 

Herr Syring

E-Mail

 

 

 

Stundenraster

Der Geschäftsverteilungsplan

Alle weiteren Zuständigkeiten und Ansprechpartner lassen sich im Geschäftsverteilungsplan (Stand: 20.03.19) nachlesen: