Zu Beginn des neuen Schuljahres sei an die Neuregelung der Handynutzung erinnert. Laut Beschluss der Schulkonferenz ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (also der Klassen 5-9) die Nutzung des Handys auf dem Schulgelände untersagt. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen das Handy in den ausgewiesenen Bereichen nutzen.